Neue Verordnung ab 01. Juli 2020
Die ab dem 01. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen und ist mit wesentlichen Lockerungen verbunden.
Was ist neu?
- ab sofort darf in Gruppen bis zu 20 Personen bzw. 20 Paaren (z. B. Tanzsport, Mutter-Kind-Turnen) trainiert werden ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands
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Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3)
- Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m wieder benutzt werden, der Aufenthalt ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken
- die bisherigen Hygienevorschriften (Reinigung der Sportgegenstände mit tensidhaltigen Reinigungsmitteln, Handdesinfektion vorund nach dem Training) und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten
Näheres kann unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli nachgelesen werden.
Die aktuelle Übersicht des WLSB über die Voraussetzungen für den Sportbetrieb kann hier eingesehen werden.