Sportbetrieb nun auch wieder indoor gestattet

Mit der seit 06.06.20 gültigen Corona Sportverordnung des Landes BW ist nun auch wieder Sportbetrieb in der Turnhalle möglich.

  • Alle öffentlichen Sportanlagen und Sportstätten dürfen zu Trainings- und Übungszwecken seit dem 06.06.20 wieder betrieben werden
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
  • Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Hochintensive Ausdauerbelastungen sind in geschlossenen Räumen untersagt.
  • Trainingseinheiten mit Raumwegen dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal 10 Personen erfolgen. Pro Person müssen mindestens 40 m² zur Verfügung stehen.
  • Für Trainingseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts müssen pro Person mindestens 10 m² zur Verfügung stehen.
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Toiletten sind zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
  • Es muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
  • Der Betreiber hat für jede Trainings- und Übungsmaßnahme eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist.
  • Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde, die Daten der Teilnehmer zu dokumentieren. Diese sind 4 Wochen nach Erhebung zu löschen.

Die aktuelle Coronaverordnung Sportstätten kann hier eingesehen werden.