Liebe Sportfreunde,

die Corona bedingten Einschränkungen im öffentlichen Raum gelten weiterhin. Die städtischen Einrichtungen sind bis auf Weiteres geschlossen. D.h. es kann weiterhin kein Sportbetrieb des SV Neuravensburg stattfinden.

Nach §3 (2) der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg sind Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Raumes und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen ....... bis zum 3. Mai 2020 verboten.  Die Untersagung nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.

Wir informieren unsere Mitglieder über diese Plattform so bald sich daran etwas ändert. Die Übungsleiter werden zusätzlich über die Abteilungsleiter informiert. 

Dr. Hermann Schad
1. Vorsitzender