Sportverein Neuravensburg

DER VEREIN

Sportverein Neuravensburg 1928 e.V.

Herzlich willkommen beim SV Neuravensburg

Mit ca. 1200 Mitgliedern zählt der SV Neuravensburg zu den größten Vereinen im
Kreis Ravensburg. In Wangen ist der SVN der zweitgrößte Sportverein. Neben einem breiten Angebot im Bereich Freitzeitsport bieten wir unseren Mitgliedern umfangreiche Sportmöglichkeiten in weiteren sechs Abteilungen. Der SVN ist damit ein klassischer Mehrspartenverein. 

Wir laden Sie ein, auf unserer Homepage zu stöbern, lernen Sie das Angebot des SVN kennen. Es lohnt sich!

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Vorstand

Seit der Mitgliederversammlung 2007 ist Dr. Hermann Schad 1. Vorsitzender des SVN. Unsere langjährige stellv. Vorsitzende Sonja Bernhard trat bei der Mitgliederversammlung 2021 nicht mehr an. An ihrer Stelle wurde Achim Kruzinski einstimmig als stellv. Vorsitzender in den Vorstand gewählt.

Andrea Stärk ist seit 2024 Hauptkassiers des Vereins, Anne Pogutter hat 2025 das Amt der Schriftführerin übernommen.

Vereinsrat

Der SVN ist eine Gemeinschaft weitgehend autark agierender Abteilungen. Insofern ist es konsequent, dass der sich aus der Vorstandschaft und den Abteilungsleitern zusammensetzende Vereinsrat das wichtigste Organ des Vereins darstellt.

Ehrenmitglieder

Mit der Ehrenmitgliedschaft würdigt der SV Neuravensburg besondere Verdienste und langjähriges Engagement im Verein.

Ehrenvorstand

Kinder- und Jugendschutz im SV Neuravensburg

Vorgehensweise zur Prävention und Bekämpfung der Gefährdung von Kinder und Jugendlichen

Basierend auf einer Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Gesetzgeber Neuregelungen bzgl. des Kinderschutzes für Vereine und Verbände zum 01.01.2012 getroffen. Im Landkreis Ravensburg wurden daher die Jugendämter aufgefordert mit allen Vereinen Vereinbarungen bzgl. des Kinder- und Jugendschutzes zu treffen.

Als Sportverein, der in mehreren Abteilungen Kinder und Jugendliche bei der Ausübung verschiedener sportlicher Aktivitäten betreut und beaufsichtigt sind wir daher gefordert, ein Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Gefährdung von Kinder und Jugendlichen im Verein zu entwickeln. Dazu können prinzipiell viele Maßnahmen bis hin zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gehören.

Zunächst ist es wichtig, dass wir als Verantwortliche im Sportverein, d.h. die Funktionsträger im Vorstand, die Abteilungsleiter und alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter diese Aufgabe als einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Wohles der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen verstehen. Insofern bitten wir alle, sich dieser Verantwortung positiv und engagiert zu stellen. Wir sagen: „Nein! Zu Gewalt im Sport.“

Im Rahmen unserer Angebote bieten wir unseren Mitgliedern eine Vielfalt von Begegnungsmöglich­keiten in heterogener Altersmischung. Gerade im Sport spielt Körperlichkeit aber auch emotionale Nähe eine große Rolle. Sie fördern den sozialen Zusammenhalt in der Gruppe aber auch darüber hinaus in der Gesellschaft. Gleichzeitig bieten sie aber auch die Möglichkeit zur Gefährdung des Wohles der Kinder und Jugendlichen bis hin zu sexuellem Missbrauch.

Vorstandsmitglieder des Vereins tragen die Verantwortung mit, dass Kinder und Jugendliche vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, innerhalb ihres Vereins bestmöglich geschützt werden. Dies erfordert, dass offen über die Thematik gesprochen und eine Kultur der Aufmerksamkeit im Verein geschaffen wird.

Der Gesetzgeber sieht für ehrenamtlich in Vereinen Tätige keine generelle Führungszeugnispflicht vor. Hierzu gehören auch alle die im Rahmen unserer Übungsleitervergütungsordnung eine einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. Es ist dabei auch unerheblich ob die Tätigkeit als Übungsleiter mit oder ohne Lizenz ausgeübt wird. Für hauptamtlich Beschäftigte des Vereins oder vergleichbare Beschäftigungsverhältnisse ist eine Führungszeugnispflicht dann gegeben, wenn im Rahmen der Tätigkeit für den Verein Kinder und Jugendliche betreut oder beaufsichtigt werden.

Das vom Vereinsrat des SV Neuravensburg beschlossene Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im SV Neuravensburg beinhaltet mehrere Stufen, gegliedert nach Art, Intensität und Dauer des Umgangs mit dieser Personengruppe. 

Die Stufe 0 betrifft alle Vereinsmitglieder und beinhaltet die Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes in der Vereinssatzung (für die Mitgliederversammlung 2018 vorgesehen) sowie regelmäßige Informationen zum Thema auf der Internetseite des Vereins und anderen Vereinsmedien.

Die Stufe 1 betrifft

  • alle Funktionsträger des SVN,
  • alle Mitarbeiter des Vereins, hauptberuflich, freiberuflich oder im Rahmen eines Minijobs,
  • alle Übungsleiter und Übungsleiterinnen und
  • alle Übungshelfer und Übungshelferinnen

Sie umfasst das schriftliche Bekenntnis zum neu gefassten Ehrenkodex des Vereins.

Die Stufen 2 bis 4 betreffen ausschließlich den Personenkreis der im Verein Umgang mit Kinder und Jugendlichen hat (s. hierzu das o.g. Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im SV Neuravensburg)

Halle Neuravensburg

Turn- u. Festhalle Neuravensburg
Hagmühleweg 7
88239 Wangen im Allgäu

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Schreib uns gerne!